Die Himmelslaternenverordnung

Aus dem Gemeindeboten:

„Das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen ist jedoch grundsätzlich gemäß einer am 24.1.2012 in Kraft getretenen Polizeiverordnung des Innenministeriums zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte ballonartige Leuchtkörper (Himmelslaternenverordnung) verboten. P1000008