Aus dem Gemeindeboten:
„Das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen ist jedoch grundsätzlich gemäß einer am 24.1.2012 in Kraft getretenen Polizeiverordnung des Innenministeriums zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte ballonartige Leuchtkörper (Himmelslaternenverordnung) verboten.